Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
Das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) trat am 1. Januar 1992 in Kraft und diente der Angleichung des Rentenrechts in Ostdeutschland an das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland. Es bestimmte, wie Versicherungszeiten, Verdienste und Rentenansprüche aus dem DDR-System in das bundesdeutsche System integriert werden - unter Beachtung von Bewertungsfaktoren, Höchstbeträgen und besonderen Übergangsregelungen. Das Gesetz war entscheidend für die sozialrechtliche Einheit Deutschlands und sicherte, dass Menschen aus den neuen Bundesländern faire und vergleichbare Rentenansprüche erhalten konnten, auch wenn sie unter anderen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erarbeitet wurden.