Sozialgesetzbuch - Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV 2025
Das Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) bildet das organisatorische und rechtliche Fundament der Sozialversicherung in Deutschland. Es enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Sozialversicherungszweige - Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung - gelten. Das SGB IV dient dazu, ein einheitliches und übersichtliches Sozialversicherungssystem zu gewährleisten, indem es grundlegende Prinzipien festlegt, die in den einzelnen Sozialgesetzbüchern weiter konkretisiert werden.