Die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems ist durch den Wegfall der Tarifeinheit und das unkoordinierte Auftreten von Spartengewerkschaften zunehmend gefährdet. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifverträge noch Tarifpartner ausgegrenzt und die verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheiten und -garantien werden gewährleistet.
Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit bei Tarifpluralitäten auf. Durch vermehrte Tarifabschlüsse von Spartengewerkschaften entstehen Tarifkollisionen, die nicht mehr aufgelöst werden. Die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems ist durch diese Entwicklung zunehmend gefährdet. Tarifgemeinschaften wurden insofern als verfassungsgemäße Lösung entwickelt. Sie sind gemäß Art. 9 Abs. 3 GG möglich und in der Praxis vorzufinden. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifverträge noch -partner aus dem System ausgegrenzt und die verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheiten und -garantien werden gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Grundsatz der Tarifeinheit Kritik zur Tarifeinheit Lösungsansätze zur Tarifeinheit Tarifkollisionen Koalitionspluralismus Spartengewerkschaften Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und des Tarifsystems Wechselseitige Grundrechtsoptimierung Tarifgemeinschaften Rechtshistorische Gesetzesentwürfe Multilaterale Tarifsysteme.