Der sofortige Verbandsaustritt des Arbeitgebers ist tarifrechtlich unwirksam, wenn dieser Austritt anlässlich von Tarifverhandlungen ohne Kenntnis der Gewerkschaften vorgenommen wurde, so das Bundesarbeitsgericht 2008. Doch liegt hier nicht eine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers durch die fortbestehende Tarifbindung vor?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2008 erstmals einen sofortigen Verbandsaustritt des Arbeitgebers für tarifrechtlich unwirksam erklärt, sofern dieser Austritt anlässlich von Tarifverhandlungen ohne Kenntnis der Gewerkschaften vorgenommen worden ist. Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt dazu, dass der Arbeitgeber an einen nach seinem Austritt aus dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrag gebunden bleibt, ohne selbst noch Mitglied im Verband zu sein. Gegenstand der Untersuchung ist somit die Überprüfung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere unter dem Aspekt einer Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers durch die fortbestehende Tarifbindung.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Tarifrechtliche Unwirksamkeit als neues Mittel der Gerichte zur Verhinderung der Tarifumgehung durch die Arbeitgeber? Legitimation der Tarifbindung durch die Mitgliedschaft im Verband Informationsanspruch der Gewerkschaften Tarifbindung ohne Mitgliedschaft im Verband - Eine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit?