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Interne harte Patronatserklärungen als Mittel zur Insolvenzabwehr

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Patronatserklärungen wurden von der Praxis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ursprünglich als Kreditsicherheit entwickelt, weil herkömmliche Sicherheiten - wie Bürgschaft, Garantie, etc. - den Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gerecht wurden. Im weiteren Sinne erfasst der Begriff der Patronatserklärung sämtliche atypischen Verträge die eine Muttergesellschaft (Patron) zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft (Protegé) abschließt und die den herkömmlichen Rechtsinstituten wie Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt nicht zugeordnet werden können. In neuerer Zeit gewinnen Patronatserklärungen, die der Patron nicht gegenüber einem Sicherungsnehmer, sondern unmittelbar gegenüber dem begünstigten Protegé abgibt, als Mittel zur Insolvenzabwehr eine immer größere Bedeutung. Die Arbeit vergleicht den Verpflichtungsgehalt beider Arten von Patronatserklärungen miteinander.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Vertragsschluss - Umfang der Ausstattungspflicht des Patrons - Beendigung der Vereinbarung - Übertragung der rechtlichen Grundlagen der externen harten Patronatserklärung auf die interne harte Patronatserklärung.
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Produktdetails

Erscheinungsdatum
08. Oktober 2009
Sprache
deutsch
Auflage
1. Auflage
Seitenanzahl
284
Reihe
Europäische Hochschulschriften Recht
Autor/Autorin
Thomas Junggeburth
Verlag/Hersteller
Produktart
kartoniert
Gewicht
371 g
Größe (L/B/H)
210/148/16 mm
ISBN
9783631591260

Portrait

Thomas Junggeburth

Der Autor: Thomas Junggeburth wurde 1976 in Aachen geboren. 1996 bis 2001 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Das Erste juristische Staatsexamen bestand er im Jahre 2001. Im Anschluss leistete er seinen Referendardienst im Oberlandesgerichtsbezirk München ab. Das Zweite juristische Staatsexamen schloss er im Jahre 2003 ab. Im Anschluss war er für eine internationale Kanzlei in München tätig, bevor er Ende 2005 in den Staatsdienst wechselte.

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