Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen.
Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des
354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Der gesetzlich geregelte Bereich eigener Sachentscheidungen Die normative Ausdehnung des Anwendungsbereiches und deren Begründung Die Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der tatsächlichen Praxis des BGH Analyse der BGH-Rechtsprechung.