Der Autor wirft die Frage auf, ob die Einordnung staatlicher Opferentschädigung in das Sozialrecht opferinteressengerecht erscheint. Er erwägt Alternativen wie Staatshaftung auf Basis grundrechtlicher Schutzpflichten oder opferspezifische Ausformung des Strafzwecks der Spezialprävention. Die Lösung wird schließlich im zivilen Schadensrecht gesehen.
Der Autor geht der Frage nach, ob die seit Erlass des Opferentschädigungsgesetzes geltende formale Einordnung in die Materie des sozialen Entschädigungsrechts (noch) opferinteressengerecht erscheint. Er erwägt Alternativen, die hypothetisch strukturell ebenfalls eine dogmatische Heimat für den Anspruch von Gewaltopfern gegen den Staat bieten könnten; dabei widmet er sich vorrangig einer möglichen Staatshaftung auf der Basis subjektiv-rechtlicher Komponenten grundrechtlicher Schutzpflichten und einer opferspezifischen Ausformung des Strafzwecks der Spezialprävention. Letztlich plädiert er für eine differenzierte Anwendung des bürgerlichen Schadensrechts bei der Ausgestaltung der Rechtsfolgen der staatlichen Opferentschädigung.
Inhaltsverzeichnis
Opferschutz und Opferentschädigung in der Rechtsordnung OEG als Versuch einer Entschädigungsregelung für die Opfer von Gewalttaten Dogmatische Neuverortung der Opferentschädigung Modifizierung von Tatbestand und Rechtsfolgen staatlicher Opferentschädigung de lege ferenda Opferentschädigung und Schmerzensgeld
Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Modernisierung der staatlichen Opferentschädigung - rechtsdogmatisch zwingend oder nur rechtspolitisch geboten?" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.