Durch die Übernahme städtebaulicher Verträge in das Baugesetzbuch sind diese vom Gesetzgeber als weitere Handlungsformen der Verwaltung anerkannt worden. Mit Hilfe dieser Verträge können durch die Möglichkeit weitgehender Kostenabwälzung auf private Investoren trotz knapper kommunaler Kassen Wohnbauprojekte und neue Wohnkonzepte zügiger realisiert werden. Schranken für den Abschluß solcher Verträge werden den Kommunen insbesondere durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Koppelungsverbot aufgezeigt. Außerdem muß die wirtschaftliche Attraktivität des Bauprojektes für den privaten Investor erhalten bleiben. Diese Abhandlung erörtert die rechtlichen Grundlagen des städtebaulichen Vertrages, insbesondere dargestellt an den Folgekostenverträgen, anhand derer die widerstreitenden Interessen von Investor und Kommunen in Einklang gebracht werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Der stä dtebauliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung - Ü bersicht ü ber Arten stä dtebaulicher Verträ ge - Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde - Koppelungsverbot - Gebot der Angemessenheit.