Die Autorin untersucht die Anwendbarkeit der UNIDROIT-Prinzipien für internationale Handelsverträge im Rahmen der Lückenergänzung gemäß Art. 7 Abs. 2 CISG. Es wird gezeigt, dass die UNIDROIT-Prinzipien nicht über autonome Rechtsgeltung verfügen und überdies nur in engen Grenzen als allgemeine Grundsätze zur Ergänzung interner Konventionslücken herangezogen werden können. Hinsichtlich der nicht konventionsautonom zu füllenden Regelungslücken wird nachgewiesen, dass das Europäische Schuldvertragsübereinkommen und die Konvention von Mexiko den ergänzenden kollisionsrechtlichen Rückgriff auf nichtstaatliche Regelwerke de lege lata nicht gestatten. Mit Blick auf die anstehende Rom I-Verordnung unterbreitet die Autorin einen Vorschlag für die Neugestaltung der Parteiautonomie.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Methodik der Lückenfüllung gem. Art. 7 Abs. 2 CISG Normative Qualität der UNIDROIT-Prinzipien Die UNIDROIT-Prinzipien als allgemeine Grundsätze im Sinne von Art. 7 Abs. 2 CISG Die UNIDROIT-Prinzipien als (konventionsergänzendes) Vertragsstatut im Geltungsbereich des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens und der Konvention von Mexiko.