Bundesarbeitsgericht und arbeitsrechtliche Literatur sind sich einig: während des laufenden Arbeitsverhältnisses soll allen Arbeitnehmern jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil ihres Arbeitgebers gesetzliches verboten sein. Doch lässt sich ein solches Wettbewerbsverbot dem Gesetz überhaupt entnehmen? Während für die Handlungsgehilfen ein solches Verbot in § 60 Abs. 1 HGB normiert ist, fehlt für die weit überwiegende Anzahl an Arbeitnehmern eine entsprechende Regelung.
Das Werk setzt sich daher mit allen hierfür in Frage kommenden Begründungsansätzen auseinander, wobei ein Schwergewicht auf der Ergründung der dogmatischen Grundlagen des § 60 Abs. 1 HGB sowie der in § 241 Abs. 2 BGB kodifizierten Rücksichtnahmepflicht liegt. Die vollzogene Untersuchung endet schließlich mit dem Ergebnis, ein Wettbewerbsverbot könne de lege lata alleine aus der Privatautonomie folgen.
Das Werk setzt sich daher mit allen hierfür in Frage kommenden Begründungsansätzen auseinander, wobei ein Schwergewicht auf der Ergründung der dogmatischen Grundlagen des § 60 Abs. 1 HGB sowie der in § 241 Abs. 2 BGB kodifizierten Rücksichtnahmepflicht liegt. Die vollzogene Untersuchung endet schließlich mit dem Ergebnis, ein Wettbewerbsverbot könne de lege lata alleine aus der Privatautonomie folgen.

Taschenbuch
Im Rahmen des deutschen Alterssicherungssystem gewinnt betriebliche Altersversorgung künftig zunehmend an Bedeutung. Um das Betriebsrentenrecht zu stärken, ist mit Wirkung ab 1. 1. 2018 die reine Beitragszusage als weitere Zusageart eingeführt worden. Im Gegensatz zu den etablierten Leistungszusagen verpflichten sich Arbeitgeber:innen in diesem Modell nicht zur Erbringung von Rentenzahlungen, sondern sagen ausschließlich Beitragszahlungen in der Ansparphase zu. Dabei sollen die Versorgungsberechtigten durch eine zwingend kollektivrechtliche Ausgestaltung geschützt werden. Der Autor nimmt eine Einordnung des Beitragszahlungsrisikos vor, stellt Sicherungen dar und geht auf prozessuale Besonderheiten im Kontext der tariflichen Ausgestaltung ein.