
Wie lassen sich unternehmerische Datenkooperationen, darunter Datenpools, so ausgestalten, dass sie datenbasiertem Wettbewerb dienen, ohne ihrerseits neue Wettbewerbsgefahren hervorzurufen? Die Arbeit untersucht dies interdisziplinär - ausgehend von einer rechtstatsächlichen und rechtsökonomischen Klassifikation von Datenpools im Spiegel des Kartell- und Datenregulierungsrechts. Dabei kommt auch eine gestalterische Perspektive zur Sprache, die auf eine großzügigere kartellverbotsrechtliche Einzelfreistellungspraxis und ein datenkooperationsfreundlicheres Kartellverfahrensrecht abzielt. Ergänzend wird eine Nachjustierung von Data Governance Act und Data Act erwogen, im Übrigen aber für datenregulierungsrechtliche Zurückhaltung plädiert.
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