Die Voraussetzungen der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld sind umstritten. Die Verfasserin untersucht, wie die Diskrepanzen aufgelöst werden können. Dazu werden der Zweck der Jugendstrafe hinterfragt und die Rolle des äußeren Tatunrechtes neu bestimmt. Die Verfasserin entwickelt einen Vorschlag, wie der § 17 JGG neu zu formulieren wäre.
Seit Jahrzehnten sind die Voraussetzungen der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld nach
17 Abs. 2 Alt. 2 JGG umstritten. Anlässlich einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018 untersucht die Verfasserin, wie mit den Diskrepanzen hinsichtlich der Bedeutung und Reichweite des Erziehungsgedankens und mit der konkreten Bestimmung der Schuld i. d. S. umzugehen ist - und wie sie aufgelöst werden können. Dazu diskutiert die Autorin den Zweck der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld. Ausgehend davon hinterfragt sie die Rolle des äußeren Tatunrechtes bei der Bestimmung des konkreten Schuldvorwurfs und bestimmt diese neu. Zur Beseitigung der Unsicherheiten entwickelt die Verfasserin einen Vorschlag, wie
17 JGG neu zu formulieren wäre.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis A. Einleitung B. Die Jugendstrafe in der Systematik des JGG C. Verhältnis von Erziehungsgedanken und Schuldausgleich D. Auswirkungen des Strafzwecks auf die Bestimmung der Schwere der Schuld i. S. d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG E. Stellungnahme, Entwicklung und Fazit F. Eigener Lösungsvorschlag Abkürzungsverzeichnis Danksagung.