Der Autor erschließt einen lateinischen Rechtstext aus dem 7. Jh. , der das unter den Römern im Frankenreich geltende Recht zusammenfasst, erhalten in einer verderbten Handschrift aus dem 8. Jh. Die ursprüngliche Fassung lässt sich aber rekonstruieren, was hier unternommen wird. Mannigfache Abweichungen vom Ausgangstext, der Lex Romana Visigothorum , passen die Rechtslage an die neue Zeit an. Die Übersetzung erleichtert das Verständnis und der Kommentar hält die Abweichungen fest und erörtert sie.
Der Autor erschließt einen lateinischen Rechtstext aus dem späten 6. oder 7. Jahrhundert, eine kurze Zusammenfassung des damals unter den Römern im Frankenreich geltenden Rechts. Der Text ist in einer einzigen Handschrift aus dem 8. Jahrhundert erhalten und vieles dort ergibt keinen Sinn; deshalb glaubte man, ihn vernachlässigen zu können. Der Unsinn ist das Ergebnis einer Kette von Abschriften, deren Schreibern vor allem an einer schönen Schrift gelegen war, der Sinn des Niedergeschriebenen kümmerte sie nicht. Die ursprüngliche Fassung lässt sich rekonstruieren, was hier erstmals unternommen wird. Dabei haben sich mannigfache Abweichungen vom Ausgangstext, der Lex Romana Visigothorum aus dem frühen 6. Jahrhundert ergeben, aber auch von anderen späteren Kurzfassungen derselben, mehr Abweichungen und interessantere als in allen vergleichbaren Texten. Die Übersetzung aus einem frühmittelalterlichen Latein erleichtert das Verständnis und der Kommentar hält die Abweichungen von jener Lex Romana fest und erörtert sie.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
Die Handschrift Qualität und Alter der Sammlung Inhalt Mängel der Handschrift im Einzelnen Zur Rekonstruktion Zur Übersetzung Zum Kommentar
B. Text und C. Übersetzung
D. Kommentar
E. Zusammenfassung
E kürzt Die Vorlage(n) Rechtsänderungen Nutzen für die Rechtspraxis
Literatur
Sachregister