Die aktuelle Krankenhausreform führt zu neuen Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser und ihre Leistungspartner. Krankenhausleistungen werden künftig Leistungsgruppen zugeordnet, die mit speziellen Qualitätsanforderungen verbunden sind. Diese sind für die Zuweisung von beantragten Leistungsgruppen nachzuweisen und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Aber auch die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen wird komplexer und bedarf besonderer qualitätssichernder Maßnahmen. Insgesamt kommen auf alle Beschäftigten im Gesundheitswesen neue Herausforderungen zu, die in großem Maß auch die Qualitätsmanagement- und Patientensicherheitsbeauftragten betreffen.