Der Europäische Gerichtshof bezieht die nationalen Gerichte in die Verteidigung der gemeinsamen Werte aus Art. 2 EUV mit ein. Über die Figur der systemischen Mängel in Justizsystemen sollen sie in die Lage versetzt werden, die generelle Situation der Gerichte in einem anderen Mitgliedstaat zu beurteilen.
Angesichts der engen Verflechtung der Rechtsordnungen im europäischen Verfassungsverbund kann es weder der Union noch den Mitgliedstaaten gleichgültig sein, wenn ein Mitgliedstaat von den gemeinsamen Werten abweicht. Inzwischen ist der EuGH dazu übergegangen, aus Art. 2 EUV Rechtsgehalte abzuleiten, was den Konstitutionalisierungsprozess des Unionsrechts um eine weitere Dimension ergänzt. Sebastian Hapka untersucht die systemischen Mängel in Justizsystemen und widmet sich dabei einem Ausschnitt dieser Wertejudikatur. Er geht von einem systematischen Verständnis der verschiedenen Ansätze innerhalb der europäischen Verfassungsaufsicht aus und arbeitet die Besonderheiten heraus, die der Gerichtshof mit seinem ganzheitlichen Ansatz in der horizontalen Aufsicht verfolgt. In diesem Zusammenhang führt er die dezentrale Kontextmethode in die wissenschaftliche Debatte ein.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
§ 1 Problemaufriss
§ 2 These und Gang der Untersuchung
Erster Teil: Die europäische Rechtsstaatskrise als juristisches Problem
§ 3 Zum Untersatz: Kontextbildung als gedankliche Operation zur Erfassung der Rechtsstaatskrise als generelle Tatsache
§ 4 Zum Obersatz: Justiziabilität und Konkretisierung von Art. 2 EUV
§ 5 Ergebnisse des ersten Teils in Thesen
Zweiter Teil: Systemische Mängel in Justizsystemen - Operationalisierte Rechtsstaatlichkeit als Vertrauensgrenze im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Recht
§ 6 Recht, Vertrauen, Gemeinschaft - Zum Wertefundament des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
§ 7 Entstehung und Bedeutung des Begriffs der systemischen Mängel in Justizsystemen
§ 8 Ergebnisse des zweiten Teils in Thesen
Dritter Teil: Systemische Mängel in Justizsystemen als Anwendungsfall einer Kontextmethode in der horizontalen Aufsicht über die nationalen Justizsysteme der Mitgliedstaaten
§ 9 Normebene: Zur Begründung einer Kontrollkompetenz der Union in der rechtsförmigen Aufsicht über nationale Justizsysteme
§ 10 Tatsachenebene: Zur Bündelung von Legitimationsressourcen durch die Kontextmethode in der dezentralen Aufsicht über die nationalen Justizsysteme
§ 11 Ergebnisse des dritten Teils in Thesen
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen