Obwohl wirtschaftlich miteinander verbunden, sind Konzernunternehmen grundsätzlich rechtlich selbstständige Subjekte. Die Arbeit stellt die spätestens seit dem Fall "Felix Somm" bzw. "CompuServe" brisante Frage, inwiefern dies gerade auch in Bezug auf deren deliktische Providerhaftung zu gelten hat. Untersucht wird, ob und inwieweit die Verbreitung rechtsverletzender Informationen im Internet seitens eines Konzernunternehmens dem oder den anderen Konzernunternehmen trotz grundsätzlich rechtlicher Selbstständigkeit "zugerechnet" werden kann oder gar muss. Alle relevanten Konstellationen werden erstmals systematisiert und nach grundsätzlichen Erwägungen zu den Themen "Providerhaftung" und "Durchgriff im Konzern" einer dogmatisch und methodologisch schlüssigen Lösung zugeführt.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Grundzüge der Providerhaftung - «Trennungsprinzip» und «Durchgriff im Konzern» - Angleichung der Providerhaftung von Konzernunternehmen an die von Einheitsunternehmen nach
11 Satz 2 TDG/
9 Satz 2 MDStV - Systematisierung der Fallgruppen einer möglicherweise darüber hinausgehenden Angleichung - Dogmatisches und methodologisches Konzept einer solchen Angleichung - Bedürfnis, Begründung und Grenzen einer Angleichung im jeweiligen Einzelfall.