Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Geschichte der politischen Systeme, Note: Sehr gut, Donau-Universitä t Krems - Universitä t fü r Weiterbildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass der Kampf um die Einfü hrung des Frauenstimm- bzw. Wahlrechts das Bohren sehr harter Bretter bedeutete, ist gelinde gesagt eine starke Untertreibung. Schon der Blick auf die Dauer dieser Auseinandersetzung verdeutlicht das. Wenn man das Revolutionsjahr 1848, in dem hä ufig erstmals starke Forderungen nach politischer Mitbestimmung fü r Mä nner und Frauen erhoben wurden, als Referenzjahr nimmt, in welchem der verstä rkte Einsatz fü r das Frauenwahlrecht in den vier Staaten Groß britannien, den USA, der Schweiz und Ö sterreich(-Ungarn) begann, so dauerte es im Fall von Groß britannien noch 80, in den USA 72, in der Schweiz 123 und in Ö sterreich 70 Jahre, bis Frauen das gleiche Stimm- und Wahlrecht bekamen wie ihre mä nnlichen Kollegen. Wohl keine der Frauen, die den Kampf um das gleiche Frauen- und Mä nnerwahlrecht initiierten, erlebte die Erfü llung ihres Traumes.
Natü rlich war auch die Einfü hrung des allgemeinen und gleichen Mä nnerstimm- und Wahlrechts in den vier behandelten Lä ndern nicht immer eine Selbstverstä ndlichkeit oder ein einfacher Weg. Trotzdem zeigen sich hier groß e Unterschiede zum Frauenstimm- bzw. Wahlrecht. So besaß en im Jahr 1848 Mä nner in zwei der vier Staaten bereits das Wahlrecht, nä mlich in den USA (zumindest weiß e Mä nner) und in der Schweiz. In Ö sterreich sollten sie das allgemeine und gleiche Wahlrecht 1907 erhalten und in Groß britannien im Jahr 1918. Wenngleich auch das Mä nnerwahlrecht durchaus kontrovers gesehen wurde, war dies kein Vergleich zur Ablehnung, die den um das Stimm- und Wahlrecht werbenden Frauen entgegenschlug. Frauen aus der ihnen seit Jahrhunderten angestammten Umgebung im Haus und aus ihrer traditionellen Tä tigkeit der Kindererziehung und Familienbetreuung herauszureiß en und sie quasi in die Ö ffentlichkeit zu zerren und sogar noch den Untiefen der Politik auszusetzen, erschien dem Groß teil der Mä nner (und auch vielen Frauen selbst) als so abwegig, als wü rde man heute das Stimm- und Wahlrecht etwa fü r Kinder fordern. In genau diese Richtung gingen von Anfang an auch die Argumentationslinien von Politikern. So meinte der Abgeordnete Rudolf Brestel beim 1848/49 stattfindenden Reichstag von Kremsier bereits zum Thema Frauenwahlrecht:
`Wollte man die Weiber zulassen, weil sie an den Staatslasten Theil (sic!)
nehmen, so mü sste man aus gleichem Grunde auch die Kinder und Narren
zulassen (Parlamentsdirektion, 1999, S. 28)
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