"Hartmann [...] geht [...] das Problem prinzipiell, fast möchte man sagen: fundamental an [...]. Wie Hartmann die Staatsfundamentalnorm über die 'Abstimmungen' (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), welche die Volksgesetzgebung ermöglicht, dazu die Grundrechts- (Art. 1 Abs. 3 GG) und die Verfassungsbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) der Gesetzgebung, die Homogenitätsvorgaben für die Landesverfassungen (Art. 28 Abs. 1 GG) und die Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 GG), schließlich mit Blick auf den verfassungsändernden Gesetzgeber den änderungsfesten Kern des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) auslegt, ist subtil, von beeindruckender methodischer Disziplin und weithin überzeugend. [...] Hartmann [kann] wider eine oft inkonsistente Rechtsprechung [...] systematisch überzeugende Lösungen weisen [...]. Für die Gegenwart [...] und die Zukunft [...] will er Strukturen klären und die Spielräume des verfassungsändernden Bundesgesetzgebers ausmessen. Dies hat er mit bemerkenswerter dogmatischer Stärke geleistet." PD Dr. Otmar Jung, in: Zeitschrift für Parlamentsrecht (ZParl), 38 (2008), S. 185 f.
"[...] In der Gesamtschau besticht die Untersuchung Bernd J. Hartmanns durch methodische Stringenz, wissenschaftliche Sorgfalt und sprachliche Klarheit. Für seine Kernthese der Unterscheidung von der Grundrechtsbindung unterliegenden Verfahrensschritten der Volksgesetzgebung und grundrechtsberechtigten Bestandteilen anhand einer 'Notwendigkeitsschwelle' kann er beachtliche Argumente ins Feld führen, auch wenn sich gewiss auch Alternativen zur von ihm postulierten strikten Dichotomie und dem damit verbundenen 'Oszillieren' des legislativ tätigen Bürgers zwischen Grundrechtsträger und Grundrechtsverpflichtetem diskutieren lassen. Alles in allem bildet seine Arbeit einen wichtigen und in hohem Maße anregenden Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung statusrechtlicher Grundfragen der Volksgesetzgebung." Johannes Dietlein, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2/2007
"[...] Alles in allem: ein sehr kluges und wohlüberlegtes Buch. Ob es - seiner Klugheit Rechnung tragend - auch in der Praxis genug Futter geben kann?" Präsident des BVerwG a.D. Prof. Dr. Horst Sendler +, in: Neue Justiz, 3/2006
"[...] Die ausführlich dokumentierte und in ihrer klaren Sprache gut lesbare Arbeit ist durch einen durchaus originellen Zugriff und die Bereitschaft gekennzeichnet, klar Position zu beziehen. Auch wenn nicht alle berührten Fragen eingehend dargestellt werden [...], ist die Arbeit doch vom theoretischen Anspruch her eine durchaus anregende Lektüre und kommt zugleich zu weitgehend plausibel abgeleiteten Folgerungen für die Praxis des Volksgesetzgebungsverfahrens und seiner gerichtlichen Kontrolle." Professor Dr. Michael Sachs, in: Neue Juristische Wochenschrift, 15/2006
"Die hier anzuzeigende erfreulich knappe Arbeit ist bei Bodo Pieroth in Münster entstanden und beschränkt sich auf gut 200 Seiten. Sie wurde mit summa cum laude bewertet und mit dem renommierten Harry-Westermann-Preis ausgezeichnet. All dies hat sie ihrer Sorgfalt, ihrer klaren und unverstellten Sprache, ihrer Originalität und ihrer Informiertheit wegen hoch verdient. [...]
[...] Bernd J. Hartmann [ist] eine beeindruckende Studie gelungen, die die Voraussetzungen und die Unklarheiten der verfassungsgerichtlichen Beurteilung der Volksgesetzgebung in den Ländern und insbesondere der Frage nach der Grundsatzberechtigung Einzelner in den entsprechenden Verfahren aufzeigt. An ihr wird sich die künftige Diskussion um unser aller Rechte und Pflichten als neue Volksgesetzgeber orientieren. Die anregende Lektüre ist jedem einschlägig Interessierten daher dringend zu empfehlen." Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, in: Verwaltungsrundschau, 11/2006