Die Neubearbeitung 2023 steht im Zeichen der zum 1. 1. 2022 umgesetzten Digitale-Inhalte-Richtlinie und Warenkauf-Richtlinie. Die Kommentierung geht vertieft auf die hierdurch eingetretenen Änderungen ein und zeigt die zentralen Querbezüge zu den neu eingefügten
327 ff BGB sowie
475a ff BGB auf, die erhebliche gewährleistungsrechtliche Modifikationen mit sich bringen. Nicht zuletzt war das Kaufrecht auch Bestandteil einiger wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen, etwa im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal, die in die Kommentierung eingepflegt wurden.
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