Die Kommentierung des
611 wird um weitere praxisrelevante Dienstverträge ausgebaut. Im Arbeitsrecht ergeben sich durch die Corona-Pandemie, aber vor allem auch aufgrund der durch die digitale Technik ermöglichten neuen Arbeitsmodelle neue rechtliche Fragen, denen die Neubearbeitung nachgeht, z. B. die in der aktuellen Crowdworker-Entscheidung des BAG aufgestellten Kriterien für die Einordnung sog. Crowdworker als Arbeitnehmer i. S. v.
611a BGB.
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