Hersteller von Markenprodukten wollen häufig den Vertrieb ihrer Produkte über das Internet einschränken. Der Autor befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Verbots von eBay und anderen Plattformen sowie einer Reihe weiterer beschränkender Vorgaben für den Internetvertrieb. Er argumentiert: der Internetvertrieb muss frei sein.
Viele Hersteller von Markenprodukten wollen den Verkauf ihrer Produkte über das Internet aus Imagegründen einschränken. Der Autor befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Beschränkungen des Internetvertriebs. Insbesondere der Auseinandersetzung mit Verboten von Drittplattformen wie eBay oder Amazon widmet er einen breiten Raum. Außerdem befasst er sich mit Totalverboten, sogenannten Brick-Store-Klauseln, Preisvorgaben, Qualitätsvorgaben für Internetshops sowie mit der Abgrenzung von aktivem und passivem Online-Verkauf im Alleinvertrieb. Dabei geht er auch jeweils kritisch auf die Vorgaben durch die Europäische Kommission ein. Er vertritt die Auffassung, dass die negativen Auswirkungen der Vertriebsbeschränkungen in aller Regel überwiegen und argumentiert daher: der Internetvertrieb muss frei sein.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Internetvertrieb Totalverbot des Internetvertriebs Ausschluss von eBay und Amazon Marketplace Verbot von Drittplattformen Brick-Store-Klausel Gleiche Verkaufspreise für stationären- und Internetvertrieb Qualitätsvorgaben Selektivvertrieb Alleinvertrieb Vertikal-GVO Vertriebskartellrecht Aktiver Verkauf Passiver Verkauf.
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