Zur Vorauflage:
Mit dem Assmann/Uwe H. Schneider/Mülbert liegt nun in bereits 7. Auflage der führende Kommentar zum Wertpapierhandelsrecht vor. In den Kreis der Herausgeber ist mit Mülbert, der schon an den Vorauflagen als Bearbeiter beteiligt war, ein weiterer herausragender Kapitalmarktrechtler eingetreten. Er bildet jetzt mit den beiden Altmeistern ihres Faches, Assmann und Uwe H. Schneider, ein Herausgebertrio, das gemeinsam mit weiteren dreizehn Autoren Herkulesarbeit geleistet und eine immense Stofffülle bewältigt hat.
Der Kommentar bietet eine profunde Erläuterung des WpHG in der Fassung nach dem 2. FiMaNoG, der Marktmissbrauchs-Verordnung, der Basisinformationsblatt-Verordnung, der Finanzmarkt-Verordnung, der Leerverkaufs-Verordnung und der Marktinfrastruktur-Verordnung unter Berücksichtigung der zahlreichen delegierten und nachgeordneten Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie der Verlautbarungen von ESMA und BaFin, und damit eine umfassende Darstellung des aktuellen Kapitalmarktrechts, die ihresgleichen sucht. Schon der (bei deutlich verkleinertem Druckbild), im Vergleich zur Vorauflage um weit mehr als tausend zusätzliche Seiten angestiegene Umfang des Werkes unterstreicht die Spitzenleistung, die hier vollbracht worden ist.
Alles in allem bleiben keine Wünsche offen. Das Werk, eines der Flaggschiffe des Verlags Dr. Otto Schmidt, unterstreicht mit der Neubearbeitung eindrucksvoll seine Führungsposition. Wer börsennotierte Unternehmen, ihre Organe oder Investoren berät, sei es intern, sei es extern, wird diesen Kommentar vor allen anderen Handwerksinstrumenten benötigen. Der Preis ist angesichts dessen, was geboten wird, günstig.
AG 2019, 231
Zur Vorauflage:
Mit der 7. Auflage ist den Herausgebern und den Autoren wahrhaft ein großer Wurf gelungen. Es bedarf keiner großen Phantasie um zu prophezeien, dass der Assmann/Schneider/Mülbert auch in der Neuauflage nicht nur ein in der täglichen Arbeit unverzichtbares Hilfsmittel für jeden im Wertpapierhandelsrecht tätigen Juristen bleiben wird, sondern auch für den juristischen Diskurs in diesem Bereich und die weitere Auseinandersetzung mit der europäischen und nationalen Gesetzgebung wegweisend sein wird.
NZG 2/2020