Wie können Unternehmen ihrer Menschenrechtsverantwortung in ihren globalen Wertschöpfungsketten gerecht werden? Dieser Frage widmet sich Bastian Brunk auf der Grundlage des durch die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgegebenen Ordnungsrahmens sowie des nationalen Gesellschafts- und Haftungsrechts.
How can companies comply with their human rights obligations? Bastian Brunk answers this question taking into account the UN Guiding Principles on Business and Human Rights as well as the national corporate and tort law, including the latest Supply Chain Due Diligence Act in Germany. Wie können Unternehmen ihrer Menschenrechtsverantwortung in ihren globalen Wertschöpfungsketten gerecht werden? Die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat Klärung in diese seit Jahrzehnten umstrittene Frage gebracht. Seither ist anerkannt, dass Unternehmen einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterliegen, nach der sie menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihres Compliance- und Risikomanagements beachten müssen ("Menschenrechtscompliance"). Bastian Brunk zeichnet die Entstehung der UN Leitprinzipien und vergleichbarer Steuerungsinstrumente nach und arbeitet die wesentlichen Bestandteile der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht heraus. Dabei übersetzt er die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in das nationale Gesellschafts- und Haftungsrecht und berücksichtigt u. a. die aktuellen Entwicklungen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.