Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit des Einsatzes informationstechnischer Systeme zur akustischen (Wohnraum-) Überwachung mit den bestehenden Ermächtigungsgrundlagen sowie mit den Grundsetzen. Ferner werden die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta der Europäischen Union in die Betrachtung mit einbezogen.
Der Einsatz technischer Mittel zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist weder der Strafprozessordnung noch den Polizeigesetzen fremd. Die Autorin untersucht, ob auch informationstechnische Systeme zur akustischen Wohnraumüberwachung und der akustischen Überwachung außerhalb der Wohnung eingesetzt werden können. Dazu stellt sie die technischen Grundlagen und verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes informationstechnischer Systeme dar. Diese Möglichkeiten untersucht die Autorin anhand der bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für akustische Überwachungsmaß-nahmen und überprüft ihre Konformität mit den nationalen Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Vereinbarkeit etwaiger Maßnahmen mit den Grund- und Menschenrechten ist zwar denkbar, jedoch genügen die derzeit bestehenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht.
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