Das 7. Gemeinsame Symposium der Japanisch-Deutschen und der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht fand im Herbst 2012 in Tokyo statt. Den Ausgangspunkt des Austauschs bildeten die in diesem Band versammelten Referate. Der japanisch-deutsche Rechtsvergleich gibt wertvolle Erkenntnisse für die Fortentwicklung des Arbeitsrechts.
Das Verhältnis von Arbeitsrecht und Zivilrecht in Japan und Deutschland war Thema des siebten gemeinsamen Symposiums der Japanisch-Deutschen Gesellschaft für Arbeitsrecht und ihrer deutschen Schwestergesellschaft, der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht am 3. und 4. September 2012 an der Universität Meiji, Tokyo. Den Ausgangspunkt des Austauschs bildeten die in diesem Band versammelten Referate. Die Vorträge der japanischen Referenten geben nicht nur Auskunft über neue Entwicklungen in Japan, sie informieren zudem über Grundzüge des japanischen Zivil- und Arbeitsrechts. Der Rechtsvergleich zwischen Japan und Deutschland gibt wertvolle Erkenntnisse für die Fortentwicklung des Arbeitsrechts. Die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen Japan und Deutschland stehen, sind in vielem ähnlich.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Heinrich Menkhaus: Begrüßungsansprache Satoshi Nishitani: Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in Japan Manfred Löwisch: Das Verhältnis von Arbeitsrecht und Bürgerlichem Recht in Deutschland Shinobu Nogawa: Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht - Einzelgesetze in Japan Raimund Waltermann: Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht aus dem Blickwinkel der individuellen Arbeitsbeziehungen Hajime Wada: Tarifvertrag und Privatautonomie in Japan Rolf Wank: Kollektives Arbeitsrecht in Deutschland Kunio Miyazato: Arbeitsrecht in der Rechtspraxis Franz Josef Düwell: Die Praxis des Arbeitsrechts - Akteure und Rechtsentwicklung.