Die Arbeit bietet eine Analyse humorvoller Werbevergleiche. Dabei spielt das Urteil des BGH Gib mal Zeitung eine herausgehobene Rolle. Neben den lauterkeitsrechtlichen Aspekten bietet der Autor auch eine detaillierte Darstellung der grundrechtlichen Dimension von Werbebeschränkungen vor dem Hintergrund des Mehrebensystems BVerfG, EuGH und EMRK.
Diese Arbeit bietet eine umfassende Analyse humorvoller Werbevergleiche. Der Humor ist in rechtlicher Hinsicht ein nur schwer zu fassendes Phänomen und seine lauterkeitsrechtliche Bewertung auf den ersten Blick allein eine Frage des persönlichen Geschmacks des jeweiligen Adressaten. Auf den zweiten Blick wird aber durchaus eine gewisse Systematik in der Rechtspraxis erkennbar, die durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Gib mal Zeitung einen weiteren wichtigen Impuls erfahren hat. Neben einer Darstellung und kritischen Würdigung der bestehenden Rechtslage wird in dieser Arbeit auch die grundrechtliche Dimension lauterkeitsrechtlicher Werbebeschränkungen untersucht, insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Mehrebensystems aus Bundesverfassungsgericht, Europäischem Gerichtshof und Europäischer Menschenrechtskonvention.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Rechtsprechungsübersicht über Humor in der vergleichenden Werbung Darstellung und Bewertung des Urteils des BGH «Gib mal Zeitung» Analyse der grundrechtlichen Implikationen von lauterkeitsrechtlichen Werbebeschränkungen Humorvolle Werbevergleiche de lege ferenda Rechtsvergleich mit Großbritannien und den USA.
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