Die Einigungsstelle steht in der Kritik: zu langsam, teuer und träge. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben daher im Manteltarifvertrag eine Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Anhand dieses Beispiels untersucht der Autor, wie weit die Tarifmacht reicht, das Einigungsstellenverfahren zu gestalten. Er zeigt, dass bereits heute Möglichkeiten bestehen, betriebliche Konfliktlösung zu beschleunigen und flexibel auszugestalten (§ 76 Abs. 8 BetrVG).
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle wird in der Literatur oft und gerne kritisiert. »Zu langsam«, »zu teuer« und »zu träge« lauten die Vorwürfe. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben in ihrem Manteltarifvertrag zur Lösung dieser Probleme eine sog. Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Der Autor untersucht anhand dieses Beispiels die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, das Einigungsstellenverfahren nach ihren Wünschen zu gestalten. Wie weit reicht die Tarifmacht zur Regelung einer solchen tariflichen Schlichtungsstelle? Welche Verfahrensregeln sind dispositiv, welche zwingend? Er kommt zu dem Ergebnis, dass den Sozialpartnern schon jetzt ein Mittel zur Beschleunigung und Flexibilisierung der betrieblichen Konfliktlösung zur Verfügung steht. Die Arbeit erschließt die tarifliche Schlichtungsstelle gem.
76 Abs. 8 BetrVG aus betriebsverfassungs- und tarifrechtlicher Sicht und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Schnellschlichtung im Konfliktlösungssystem der Betriebsverfassung
Die Schnellschlichtung in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie Konfliktlösung in der Betriebsverfassung: Die Einigungsstelle Nachteile des gesetzlichen Einigungsstellenverfahrens Mittel zur Gestaltung der betrieblichen Konfliktlösung Zusammenfassung von § 1
§ 2 Tarifrecht der tariflichen Schlichtungsstelle
Grenzen der Tarifmacht zur Regelung der tariflichen Schlichtungsstelle Geltung von Tarifnormen über tarifliche Schlichtungsstellen Tarifliche Schlichtungsstelle als gemeinsame Einrichtung Zusammenfassung von § 2
§ 3 Verfahrensrecht der tariflichen Schlichtungsstelle
Verfahrensrechtsverhältnis und Spruchkompetenz Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle Beteiligte des Schlichtungsstellenverfahrens Besetzung der Schlichtungsstelle Verfahrensgegenstand des Schlichtungsstellenverfahrens Rechtsschutz bei Untätigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle Verfahren bei tariflich ungeregelten Verfahrensdetails Kosten der Schlichtungsstelle Ergänzende Verfahrensregeln
§ 4 Ergebnisse