In seiner sachenrechtsdogmatischen und -vergleichenden Studie analysiert Frederick Rieländer die Übertragbarkeit und Belastbarkeit beschränkter dinglicher Rechte an beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten. Er arbeitet ein neues System der , Rechte an Rechten' aus, das zur Lösung zahlreicher elementarer Fragen, insbesondere des Kreditsicherungsrechts de lege lata dient. Darüber hinaus diskutiert er die Optimierungspotentiale des deutschen Bürgerlichen Rechts und vergleicht diese mit dem englischen Recht.
Frederick Rieländer befasst sich mit der gegenseitigen Belastungsfähigkeit beschränkter dinglicher Rechte an beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten aus der rechtsvergleichenden Perspektive Deutschlands und Englands. Er bindet seine dogmatische Studie in das übergreifende Generalthema der Mobilisierung unkörperlicher Vermögensgegenstände für den nationalen und internationalen Geschäftsverkehr ein. Es geht sowohl um die Übertragbarkeit als auch um die Belastbarkeit von Sicherungs-, Erwerbs- und Nutzungsrechten, (Grund-)Pfandrechten, Nießbrauch und Dienstbarkeiten, Reallasten, mortgages, pledges, rentcharges, leasehold estates und trusts. Der Autor unterscheidet zwischen innerartlichen und zwischenartlichen Belastungen und entwickelt eine Theorie des "Rechts der Rechte an Rechten"; damit löst er zugleich elementare Fragen der Kreditsicherung im Rahmen der Verpfändung, Pfändung und Sicherungsübertragung von Hypotheken und Grundschulden. Zugleich lotet er das Optimierungspotential des geltenden deutschen Rechts aus, analysiert insbesondere Tragweite und Implikationen der möglichen Rezeption des leasehold estate und des trust.