Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen. Wenn diese Aushangpflicht verletzt wird, ist i. d. R. ein Ordnungsgeld angedroht. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann außerdem eine zum Schadensersatz verpflichtende Fürsorgepflicht darstellen.
Um Sie davor zu schützen, enthält die vorliegende Broschüre alle für Ihre Kindertageseinrichtung relevanten Vorschriften zum Aushängen. Die Broschüre bietet daher Sicherheit, sowohl für den Träger/die Kindertageseinrichtung bei Kontrollen als auch für Arbeitnehmer:innen durch umfassende Informationsmöglichkeit.
Aus dem Inhalt:
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