Untersucht wurde die Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen unter Berücksichtigung von BAG, Urt. v. 19. 09. 2018 - 5 AZR 439/17 und der Frage des Verhältnisses zur betrieblichen Übung. Herausgearbeitet wird das Erfordernis eines Anrechnungsvorbehalts
Die Autorin befasst sich mit der Thematik der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betriebli-cher Übung. Anlass hierfür gab das Urteil des BAG vom 19. 09. 2018 - 5 AZR 439/17, welches unbeantwortete Fragen aufwarf. Die Autorin prüft, ob die Entscheidung zwangsläufig eine Rechtsprechungsänderung mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss über das Verhältnis von betrieblicher Übung und Anrechenbarkeit gibt. Im Zuge dessen setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur generellen Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auseinander, insbesondere mit den möglichen dogmatischen Grundlagen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht - Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - A. Entscheidung des BAG vom 19.09.2018 - B. Übertarifliche Arbeitsentgelte - C. Das Schicksal übertariflicher Zulagen bei Tariflohnerhöhungen bisherige Rechtsprechung und Meinungsstand in der Literatur - D. Das Schicksal übertariflicher Zulagen bei Tariflohnerhöhungen nach BAG 19.09.2018 5 AZR 439/ 17 insbesondere das Verhältnis von Anrechenbarkeit und betrieblicher Übung - E. Zusammenfassung und Ausblick - Literaturverzeichnis - Rechtsprechungsverzeichnis