Der Autor untersucht die Risikomanagementpflichten der Organe einer Aktiengesellschaft im Umgang mit Liquiditätsrisiken einschließlich ihrer Pflichten bei Delegation. Dazu prüft er auch, ob die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine Schrittmacherrolle für das Aktienrecht außerhalb des Bankensektors haben.
Die Studie schließt eine Forschungslücke, indem sie umfassend die aktienrechtlichen Risikomanagementpflichten von Vorstand und Aufsichtsrat im Umgang mit Liquiditätsrisiken untersucht. Sie umfasst auch die aktienrechtlichen Pflichten bei einer Delegation von liquiditätsrisikobehafteten Geschäftsaktivitäten und -prozessen. Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung, die im Nachgang zur Finanzkrise der Jahre 2007-2009 ergangen ist. Im Weiteren geht der Autor den Fragen nach, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten «de lege lata» eine Schrittmacherrolle bzw. eine Ausstrahlungswirkung für den aktienrechtlichen Pflichtenrahmen außerhalb des Bankensektors haben.
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