Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lö sungen fü r Konfliktfä lle und genieß t in der Praxis gleichermaß en breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten. Er ist das bewä hrte Handwerkszeug fü r alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschä ftigen. Vorteile auf einen Blick
- schneller Zugriff durch prä zisen, praxisbezogenen Stil
- ausgewogene Lö sungen fü r Konfliktfä lle
- Erlä uterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maß geblich mitgestaltet
Zur NeuauflageDie Neuauflage berü cksichtigt die neuesten Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind unter anderem Ausfü hrungen zum:
- digitalen Zugangsrecht fü r Gewerkschaften
- § 129 BetrVG bzgl. der digitalen BR-Sitzung,
- Weiterbildungsgesetz und dem neu eingefü hrten Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III,
- Lieferkettengesetz und zum Beteiligungsrecht des WA nach § 106 Abs. 2 Nr. 5b BetrVG,
- Thema Arbeitszeiterfassung.
Des Weiteren befasst sich die Neuauflage mit:
- dem Hinweisgeberschutzgesetz inkl. Meldestelle im Unternehmen und Auswirkungen auf das BetrVG
- der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie von Familie und Beruf
- der Erweiterung der Zustä ndigkeiten der Antidiskriminierungsstelle
- der Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie
- der mobilen Arbeit und dem Arbeitsschutz
- der Novellierung des UmwG und dem Gesetz ü ber die Mitbestimmung der ArbN bei grenzü berschreitendem Formwechsel und grenzü berschreitender Spaltung
- dem BGH-Urteil zur Betriebsratsvergü tung
- neuen Entwicklungen im Beschä ftigtendatenschutz und im Recht der Massenentlassung
Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedü rfnissen der Praxis, u. a. bzgl. der Auswirkung der geä nderten Wahlvorschriften (Wahlanfechtungsverfahren). Hinzu kommen Praxisprobleme, wie z. B. Social-Media-Nutzung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Telearbeit, BYOD etc. , soweit diese von kollektivrechtlicher Relevanz sind. ZielgruppeFü r Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Arbeitgeberseite und deren Verbä nde, Personalverantwortliche, Arbeitsgerichte, Anwaltschaft sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.