Unternehmen aus dem Globalen Norden werden zunehmend für "Menschenrechtsverletzungen" durch Tochtergesellschaften oder Zulieferer aus dem Globalen Süden verantwortlich gemacht. Leonhard Hübner untersucht die internationalverfahrens-, kollisions- und haftungsrechtlichen Vorgaben für die Durchsetzung von Menschenrechten gegenüber Unternehmen. Unter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung entwickelt er anschließend Reformvorschläge.
Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z. B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d. h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege ferenda .