Art. 50 EUV normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Die Arbeit stellt die verschiedenen Teile des Austrittsverfahrens dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem höchst aktuellen Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist.
Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation führenden Tatbestände einen notwendigen, d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen dynamischen, d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben können - und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Funktionen und normativer Rahmen völkerrechtlicher Beendigungstatbestände Austrittstatbestand des Art. 50 EUV als notwendiges und dynamisches Element der Mitgliedschaft in der EU Ablauf des Austrittsverfahrens Inhalt des Austrittsabkommens Partieller Austritt aus der Währungsunion Gefahrenpotential eines unionsrechtlichen Austrittstatbestands.
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