Die Gründung von Kapitalgesellschaften ist in Deutschland vergleichsweise langwierig und teuer. Die angelsächsischen Rechtsordnungen hingegen erlauben schnelle und kostengünstige Gründungen. Gleichwohl ist das deutsche Gründungsrecht nicht reformbedürftig. Rechtspolitische Erwägungen sprechen für dessen Erhalt.
Das Werk vergleicht das deutsche und das angelsächsische Gründungsrecht. In Deutschland ist die Gründung von Kapitalgesellschaften vergleichsweise langwierig und teuer. Die angelsächsischen Rechtsordnungen erlauben hingegen schnelle und kostengünstige Gründungen. Während das deutsche Recht die Interessen von Gläubigern, Mitgründern und Anlegern bereits im Zeitpunkt der Gründung berücksichtigt, sorgt das angelsächsische Recht überwiegend erst nach dem Entstehen der Gesellschaft für einen entsprechenden Schutz. Der Autor beleuchtet die Vor- und Nachteile beider Systeme und kommt zu dem Schluss, dass das deutsche Gründungsrecht nicht reformbedürftig ist und rechtspolitische Gründe für dessen Erhalt sprechen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Kosten und Dauer der Gründung im Vergleich - Der Vergleich der Gründungsrechte - Der Telos des deutschen Gründungsrechts - Entsprechende Mechanismen im Vereinigten Königreich und den USA - Ex ante System vs. ex post System - Systemwechsel aufgrund des Wettbewerbs der Rechtsordnungen? - Reformüberlegungen innerhalb des ex ante Systems.
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