«Niklaus Wrage [ist] eine sehr gründliche Analyse des materiellen Verbrechensbegriffs gelungen (. . .), die zudem noch mit einem ausformulierten Novellierungsvorschlag des Grundgesetzes aufwartet. Als besonders positiv zu bewerten ist die Vielfalt der Argumentationsstränge, die der Verfasser heranzieht. Zu nennen sind hier insbesondere die Rechtsvergleichung, die historische Analyse, die Folgenbetrachtung und der internationale Aspekt. Die Arbeit leistet einen wichtigen, lesenswerten Beitrag zur Sensibilisierung und zur Schaffung eines krisenfesteren materiellen Strafrechts.» (Andreas Peilert, Archiv für Kriminologie 226, 2010/1-2)