Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
The work deals with the relationship of temporary bankruptcy administration to the bankruptcy dispute in the opened proceeding. This theme generally receives great attention in case law and literature. However, the particular questions to which the work is dedicated have not been previously addressed at the center of academic discourse, although they are of great practical relevance both for the temporary bankruptcy administrator and the creditors. In fact, a circular argument exists between the security of the assets and the equal treatment of creditors in the temporary bankruptcy proceeding. This clearly emerges if not only the debtor, but also the temporary bankruptcy administrator is involved in the disputed legal action, and if the opposing party refers to his confidence in the legally validity of the legal action. Both decisions of the BGH [German Federal Supreme Court] from March 13, 2003, which are the focus of the work, deal with this combination. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis der vorläufigen Insolvenzverwaltung zur Insolvenzanfechtung im eröffneten Verfahren. Die besonderen Fragestellungen, denen sich die Arbeit widmet, sind sowohl für den vorläufigen Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger von großer praktischer Relevanz. Tatsächlich besteht zwischen der Massesicherung und der Gläubigergleichbehandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren eine petitio principii. Diese tritt deutlich hervor, wenn an der angefochtenen Rechtshandlung nicht nur der Schuldner, sondern auch der vorläufige Insolvenzverwalter beteiligt ist und sich der Anfechtungsgegner später auf sein Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit der Rechtshandlung beruft. Anliegen der Arbeit ist es, die widerstreitenden Prinzipien vor diesem Hintergrund zum Ausgleich zu bringen. Die verschiedenen Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die Bezüge zum Haftungsrecht der
60, 61 InsO und Fragen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos werden berücksichtigt. Dissertationsschrift