Der Verfasser beleuchtet die Rechtsfolgen der Negativerklärung gemäß
35 II 1 InsO. Da diese keine «Freigabe» beruflicher Alt-Verträge darstellt, entwickelt der Verfasser bezüglich dieser Verträge im Anschluss einen eigenständigen Lösungsansatz. Abschließend werden parallele Zweitinsolvenzverfahren untersucht.
Wie kann dem Schuldner in einem Insolvenzverfahren eine selbstständige Tätigkeit ermöglicht werden? Gemäß
35 II 1 InsO kann der Verwalter erklären, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Die Studie beleuchtet die Rechtsfolgen dieser sogenannten Negativerklärung. Hierbei zeigt der Autor insbesondere auf, dass die vorherrschende Meinung, welche in der Erklärung auch eine "Freigabe" beruflicher Alt-Verträge sieht, kaum haltbar ist. Er entwickelt demzufolge einen eigenen Lösungsansatz. Abschließend werden parallele Zweitinsolvenzverfahren untersucht, die eröffnet werden können, sollte sich der Schuldner nach der Negativerklärung neu verschulden.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Historischer Hintergrund des § 35 II InsO Gegenständliche und zeitliche Reichweite der Negativerklärung Abführpflicht gemäß §§ 35 II 2, 295 II InsO Die Unwirksamkeit der Negativerklärung gemäß § 35 II 3 InsO Alt-Verträge im Sinne des § 108 InsO und des § 103 InsO Parallelinsolvenzverfahren.
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