Dieser Band enthält eine fundierte und praxisorientierte strafverfahrens-, verfassungs- und informationsrechtliche Bewertung staatlicher Ermittlungstätigkeiten innerhalb vernetzter Computersysteme. Thomas Böckenförde bietet darüber hinaus mit seinen informationstheoretischen und hermeneutischen Überlegungen auch neue Impulse für das Verhältnis von Recht und Informationstechnologie.
Thomas Böckenförde examines the legal possibilities and limitations which concern German law enforcement authorities when they set foot in a new realm of investigation - cyberspace. In his comprehensive research, the author evaluates the current legal situation in Germany in regard to the law of criminal procedure, constitutional law and cyberlaw. In doing so, he develops not only a clear distinction between a public and a private sphere but also shows to what extent search and seizure can be transferred from a physical to a non-physical world. Thomas Böckenförde examines the legal possibilities and limitations which concern German law enforcement authorities when they set foot in a new realm of investigation - cyberspace. In his comprehensive research, the author evaluates the current legal situation in Germany in regard to the law of criminal procedure, constitutional law and cyberlaw. In doing so, he develops not only a clear distinction between a public and a private sphere but also shows to what extent search and seizure can be transferred from a physical to a non-physical world. Thomas Böckenförde untersucht die neuen Erscheinungsformen staatlicher Ermittlungstätigkeit innerhalb vernetzter Computersysteme und bewertet diese nach Maßgabe des Strafverfahrens-, Verfassungs- und Informationsrechtes. Neben der Verortung derzeit praktizierter Formen der Netzermittlung im System strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen behandelt er auch die rechtsgebietsübergreifende Frage nach der Unterscheidung zwischen einem öffentlich und einem privaten Netzbereich. Durch die neue Begründung der Schwelle zur grundrechtseingreifenden Netzermittlung kann der Autor die Reichweite der von Bundes- wie Landeskriminalämtern durchgeführten "anlassunabhängigen Recherche in Datennetzen" genau bestimmen. Auch die aktuelle Umsetzung des Zugriffs auf die Inhalte elektronischer Post (email) findet Eingang in die Bearbeitung. Insgesamt werden in der Untersuchung rechtliche Bewertungen mit ständigem Blick auf die Technik und vor dem Hintergrund einer breiten Kenntnis tatsächlicher Ermittlungspraxis vollzogen. Der Autor bleibt jedoch nicht bei der rechtlichen wie praktischen Problemlösung stehen, sondern bietet mit seinen informationstheoretischen und hermeneutischen Überlegungen auch neue Impulse für das spannungsreiche Verhältnis von Recht und Informationstechnologie.