Die Studie zum Tatbestand der Sachbeschädigung durch Graffiti stellt sich den durch die Gesetzesänderung von 2005 geschaffenen Problemen. Sie beweist methodologische und strafrechtstheoretische Kenntnisse für die Fortentwicklung der tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 303, 304 StGB zur Strafbarkeit und Straflosigkeit von Graffiti-Aktionen.
Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, ob mit den Neuregelungen von 2005 die Strafbarkeitsgrenzen bei Spray-Attacken zukunftsweisend in eine neue Richtung gelenkt werden können. Zugleich werden
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB von 2005 eingehend analysiert und auf rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage nach Art. 103 Abs. 2 GG eingehend gewürdigt. Die Untersuchung ist damit nicht nur strafrechtsdogmatisch, sondern auch kriminalpolitisch von erheblicher Bedeutung. Sie beweist eine besondere methodologische Begründung für die Fortentwicklung des Rechts vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels. Wegen mangelnder Objektivierbarkeit der
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB schlägt der Autor einen eigenen Gesetzesentwurf vor.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Graffiti als kriminologisches Phänomen Der strafrechtliche Umgang mit Graffitis Überprüfung der §§ 303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB Kriminalpolitische Bewertung der Graffitigesetzgebung Gesetzesentwurf des Verfassers zur Reform des Straftatbestands auf vergleichender Rechtslage in Südkorea, Italien, Österreich und Schweiz.