Zum 01. 01. 2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Die vorliegende Dissertation ergründet den Regelungsgehalt von
650c BGB und untersucht, inwieweit von der Norm abgewichen werden kann. Zudem wird neben der prozessualen Durchsetzung auch die Frage, ob
650c BGB verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, erörtert.
Zum 01. 01. 2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Dabei wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch erstmals der Bauvertrag kodifiziert. Herzstück dieser Kodifizierung sind die Vorschriften der
650b und 650c BGB. Während die Baupraxis einseitige Änderungsanordnungen bereits aus der VOB/B kennt, betrat der Gesetzgeber mit dem Erlass von
650c BGB - der Norm zur Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach
650b Abs. 2 BGB - Neuland. Die vorliegende Dissertation ergründet den Regelungsgehalt von
650c BGB und untersucht, inwieweit von der Norm abgewichen werden kann. Zudem wird neben der prozessualen Durchsetzung auch die Frage, ob
650c BGB verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, erörtert.
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