In Zeiten knappen Wohnraums, stark ansteigender Neuvertragsmieten und daraus resultierender eingeschränkter Mietermobilität wird der Ruf nach neuen Möglichkeiten, Wohnraum wieder "effizienter" zu nutzen, lauter besonderes Augenmerk wurde zunehmend auf ein "Recht auf Mietwohnungstausch" geworfen: Ein Recht zweier Mieterparteien, gegenseitig in das bestehende Mietverhältnis des jeweils anderen einzutreten, ohne dass der Vermieter dem willkürlich, sondern nur aus wichtigen Gründen widersprechen könnte. Doch wäre ein solches Recht eine mögliche Lösung?
Die Autorin zeigt: Zwar könnte ein Tauschrecht die Wohnungsnot lindern, indem es Mietermobilität fördert, doch es stößt an nicht vertretbare rechtliche und praktische Grenzen. Historische Vorbilder (
8 WMG, 30 MschG 1942) und internationale Vergleiche (Österreich
13 öMRG, Schweden, Kap. 12
35 jdb) offenbaren Probleme: Von sozialer Ungerechtigkeit bis hin zu wirkungslosen gar "toten" Regelungen. Vor allem aber steht ein solches Recht in Konflikt mit der Eigentums- und Vertragsfreiheit der Vermieter (Artt. 14 GG, 2 GG). Der Eingriff in jene Rechte ist nach Ansicht der Verf. verfassungsrechtlich (derzeit) nicht zu rechtfertigen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung. - Wertungsgrundlagen des Wohnraummietrechts. - Recht auf Mietwohnungstausch in der historischen Rückschau. - (Recht auf) Mietwohnungstausch nach geltendem Recht. - Fortbildung des geltenden Rechts um ein Recht auf Mietwohnungstausch de lege ferenda. - Rechtspolitische Empfehlung. - Zusammenfassung.
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