Die Autorin der Untersuchung stellt fest, dass das in Art. 8 EMRK, Art. 7 GRC und
1686a BGB geschützte beabsichtigte Familienleben des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auch verfassungsrechtlichen Schutz erlangen kann.
Die Autorin des Buches befasst sich mit verfassungs- und völkerrechtlichen sowie einfachgesetzlichen Entwicklungen der Eltern-Kind-Beziehung. Im Hinblick auf das beabsichtigte Familienleben des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters stellt sie in der Untersuchung fest, dass dieses in Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und
1686a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt wird. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob das beabsichtigte Familienleben auch im deutschen Verfassungsrecht Schutz erlangt. Die Autorin belegt, dass das beabsichtigte Familienleben als Schutz der durch die Abstammung begründeten Chance auf Entwicklung einer familiären Beziehung und einer Umgangsbeziehung in Art. 6 GG (Grundgesetz) und Art. 2 GG verfassungsrechtlich geschützt sein kann.
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