Nach einer verfassungsrechtlich bedingten Rechtsprechungsänderungen durch den BGH kam es zu eklatanten Lücken im Anlegerschutz beim regulären Delisting. Die Arbeit skizziert diese Entwicklung und begutachtet sie kritisch. Im Anschluss wendet sie sich umfassend der Ende 2015 in Kraft getretenen Neuregelung zu.
Der BGH hat - im Anschluss an ein Urteil des BVerfG zur Reichweite des Aktieneigentums - in seiner Frosta-Entscheidung aus dem Jahr 2013 die von ihm entwickelten Grundsätze zum Anlegerschutz beim regulären Delisting nach mehr als zehn Jahren aufgegeben. Nachdem es in der Folge der wenig überzeugenden Entscheidung zu einer wahren Delisting-Flut gekommen war, trat der Gesetzgeber auf den Plan und normierte im November 2015 den Anlegerschutz beim regulären Delisting umfassend im BörsG neu. Die Arbeit skizziert zunächst die Entwicklung des Anlegerschutzes in der Rechtsprechung bis zum Einschreiten des Gesetzgebers und setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des BVerfG und des BGH auseinander. Im Anschluss beleuchtet der Autor umfassend den Anlegerschutz unter der gesetzlichen Neuregelung und zeigt verbleibende Schwächen sowie Verbesserungsbedarf auf.
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