Zum Werk Die Broschüre informiert in erster Linie Vorsorgebevollmächtigte, die weitreichende Entscheidungen für die Vertretenen treffen müssen. Sie ist als Leitfaden für den Bevollmächtigten selbst konzipiert, in Ergänzung zur Broschüre " Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" .
Die Broschüre stellt ausführlich und leicht verständlich die rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgevollmacht dar, z. B. :
- Was bedeutet Vollmacht?
- Genügt Schriftform oder muss sie beglaubigt bzw. beurkundet werden? Wie weit reicht die Vollmacht?
- Können mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden?
Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf den Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten:
- Ab wann kann ich von einer Vollmacht Gebrauch machen?
- Worum muss ich mich als Erstes kümmern?
- Was darf ich alles rechtlich tun?
- Darf ich Schenkungen tätigen?
- Darf ich eine Untervollmacht erteilen?
- Hafte ich für Fehler?
Im Detail dargestellt werden vier klassische Situationen, in denen die Bevollmächtigten handeln sollen:
- Ärztliche Behandlung: Wie sieht die Stellvertretung bei riskanten Eingriffen und bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen aus? Welche Bedeutung hat eine Patientenverfügung und wie wird sie durchgesetzt?
- Wohnungs- und Heimangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung: Welche rechtlichen Befugnisse haben Bevollmächtigte, um in diesen Fällen für die Vertretenen zu entscheiden?
- Geschlossene Unterbringung der Vollmachtgebenden: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Bevollmächtigte, wenn eine geschlossene Unterbringung, z. B. zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder zur Untersuchung und Heilbehandlung, notwendig ist?
- Vermögenssorge: Inwieweit können Bevollmächtigte rechtlich verbindlich für die Vertretenen handeln?
Vorteile auf einen Blick- übersichtlich
- leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik
- mit vielen Beispielen
Zur Neuauflage In der 7. Auflage ist u. a. die neue Rechtslage ab dem 1. 1. 2026 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe Für Bevollmächtigte, Verfasserinnen und Verfasser von Vorsorgevollmachten und deren Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer und Betreuungsvereine, kommunale Betreuungsstellen, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Kliniken und deren Sozialdienste.