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Produktbild: Legum multitudo. | Dario Mantovani
Produktbild: Legum multitudo. | Dario Mantovani

Legum multitudo.

Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).

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Fritz Schulzens Parömie »Das Volk des Rechts ist nicht das Volk der Gesetze« bildet nach wie vor das Paradigma der römischrechtlichen Forschung. Dabei sind wie Dario Mantovani 2012 gezeigt hat gewichtige Argumente gegen diese These vorzubringen. Ulrike Babusiaux hat Mantovanis Beweisführung ins Deutsche übertragen, um die Auseinandersetzung mit der zentralen Frage der Gesetze im römischen Privatrecht auch im deutschen Sprachraum zu fördern.
Das römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike Babusiaux (Zürich) unternommen, den Text ins Deutsche zu übertragen. Neben dieser Übersetzung enthält der Band einen Nachtrag Mantovanis sowie eine aktualisierte Besprechung des Beitrags durch Jakob Stagl (Santiago de Chile). Das Buch bietet damit ein Kompendium zum Stand der Frage und soll dadurch neue Forschungsperspektiven eröffnen.

Inhaltsverzeichnis

Ulrike Babusiaux: Vorwort

Dario Mantovani: Legum multitudo. Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht

I. Thema und Methode der Untersuchung
II. Die Masse der leges publicae aus Sicht der Zeitgenossen
III. Die von Rotondi individualisierten leges publicae des Privatrechts und die Auswahl der Informationen in den Quellen
IV. Eine Bestandsaufnahme der namentlich in juristischen und literarischen Quellen zitierten leges publicae des Privatrechts
V. Die leges publicae in den Werken der Juristen
VI. Leges publicae und interpretatio der Juristen
VII. Geschichte der Historiographie: Die leges publicae und das römische Privatrecht zwischen römischem Recht, allgemeiner Rechtslehre und Rechtssoziologie
Epilog
Addendum: Zur Kritik Gianni Santuccis: Argumentorum inopia Zu Santuccis Umgang mit den Quellen zur legum multitudo Von Santucci nicht gewürdigte Ergebnisse des Hauptteils

Jakob Fortunat Stagl: Nachwort Juristenrecht oder Gesetzesrecht?

1. Das Volk des Rechts
2. Die Delegifizierungsthese Mantovanis
3. Die perspektivische Verkürzung unserer Sicht der Römer
4. Das Volk der Gesetze

Literatur- und Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis

Produktdetails

Erscheinungsdatum
04. Januar 2018
Sprache
deutsch
Seitenanzahl
139
Reihe
Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F.
Autor/Autorin
Dario Mantovani
Übersetzung
Ulrike Babusiaux
Epilog
Jakob F. Stagl
Illustrationen
2 Tab.; 139 S.
Weitere Beteiligte
Jakob F. Stagl
Verlag/Hersteller
Produktart
kartoniert
Abbildungen
2 Tab.; 139 S.
Gewicht
250 g
Größe (L/B/H)
235/156/11 mm
ISBN
9783428152650

Portrait

Dario Mantovani

Dario Mantovani ist Ordinarius für Römisches Recht an der Universität Pavia und Direktor des »Centro studi e ricerche sui diritti antichi« (Cedant). Er koordiniert den Master in »Lingua del diritto« und ist Herausgeber der Geschichte der Universität Pavia. Seit 2014 leitet er das ERC-Projekt (Advanced Grant 2013) »REDHIS. Rediscovering the hidden structure. A new appreciation of Juristic texts and Patterns of Thought in Late Antiquity«. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift »Athenaeum« und an verschiedenen maßgeblichen internationalen Forschungsprojekten zur römischen Rechtsgeschichte beteiligt. Ferner ist er korrespondierendes Mitglied der Académie des Inscriptions et Belles Lettres, Paris.

Ulrike Babusiaux ist seit 2009 Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich. Sie ist Mitherausgeberin des Handbuchs des Römischen Privatrechts und seit 2017 Mitherausgeberin der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte (romanistische Abteilung). Ihre Forschungsinteressen im römischen Recht betreffen das Prozessrecht, Methodenfragen der römischen Jurisprudenz und das Erbrecht. Daneben arbeitet sie zu Fragen der europäischen Rechtsangleichung sowie zur Privatrechtsvergleichung (Deutschland, Frankreich, Schweiz).

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