Inhaltsverzeichnis
I. Welche Kredite gibt es? . - 1. Kredite im Wandel der Zeit. - 2. Unterscheidung der Kredite. - 3. Voraussetzungen für die Einräumung von Krediten. - II. Wie stellt man einen Kreditantrag? . - 1. Legitimations- und Kreditwürdigkeitsprüfung. - 2. Bilanz, Status, betriebswirtschaftliche Auswertung, Vermögensaufstellung. - 3. Kreditarten. - 4. Laufzeiten. - 5. Besicherungsmöglichkeiten. - 6. Kreditkonditionen (Zinsen, Provisionen u. ä.). - 7. Rückzahlungsmodalitäten. - 8. sonstige Kreditvereinbarungen. - III. Wie wird über den Kreditantrag entschieden? . - 1. Genehmigung. - 2. Kompetenzregelung. - IV. Welche Sicherheiten werden für Kredite gestellt? . - 1. Bürgschaften. - 2. Sicherungsübereignung. - 3. Forderungsabtretungen. - 4. Verpfändung. - 5. Bestellung oder Abtretung von Grundpfandrechten. - 6. Grundstücksankaufskredite. - 7. Bauzwischenkredite. - V. Wie und wann werden Kredite bereitgestellt? . - 1. Barauszahlung. - 2. Belastung des Kreditkontos und Zurverfügungstellung a/Kontokorrentkonto. - 3. Inanspruchnahme durch Kreditnehmer. - 4. Verbuchung a/Sonderkonto. - VI. In welcher Weise werden gewährte Kredite überwacht? . - 1. Bilanzen, Status. - 2. Bestandsprüfungen/Sicherheitenüberprüfungen. - 3. Kreditverwendung. - 4. Umsatzentwicklungen. - 5. Einhaltung von Auflagen. - 6. Auswertung von Branchenberichten, statistischem Material. - 7. Überprüfung von Rechtspositionen (Auswertung von Urteilen in der Rechtssprechung). - VIII. Wie fordert man gewährte Kredite zurück und welche Maßnahmen werden durchgeführt? . - 1. Mahnung. - 2. Fälligstellung des Kredites. - 3. Antrag a/Mahnbescheid. - 4. Vollstreckungsbescheid. - 5. Zwangsvollstreckung. - 6. Vorläufiges Zahlungsverbot, Pfändungs- und Überweisungsbeschluß . - 7. Antrag a/Vergleichs-bzw. Konkursverfahren. - 8. Antrag a/EidesstattlicheVersicherung. - VIII. Wie werden gestellte Sicherheiten verwertet? . - 1. still abgetretener Forderungen. - 2. sicherungsübereigneter Waren, Gegenstände, Kraftfahrzeuge usw. - 3. verpfändeter Guthaben, Effekten, Gegenstände (Schmuck etc.). - 4. eingetragener Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden etc.). - 5. Inanspruchnahme von Bürgen. - IX. Welche Möglichkeiten hat der Kreditgeber bilanzmäßig bei notleidend gewordenen Kreditforderungen? . - 1. Einzelwertberichtigung. - 2. Abschreibung. - 3. Rückstellung. - Aufgaben. - Lösungen. - Stichwortverzeichnis.