Der SWÖ-KV ist zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitativer Art auf Grund der Satzung. Die Auflage 2025 enthält den Kollektivvertrag und die Satzung in der aktuellen Fassung. Im Anhang sind zudem unter anderem der Zusatz-KV "Zweckzuschuss" zum SWÖ-KV 2025 und die Schlichtungsordnung abgedruckt.