Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zur anhaltenden Diskussion um die Bedeutung der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland und ihre Stellung im Gefüge des Rechts der vertragsärztlichen Versorgung geleistet werden. Die Möglichkeit der Körperschaft, durch Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft insbesondere auf die Entwicklung selektivvertraglicher Versorgungsmodelle Einfluss zu nehmen wird im Hinblick auf die sozial- und gesellschaftsrechtliche Organisation solcher Unternehmen beleuchtet. Verfassungsrechtlich gebotene Grenzen werden aufgezeigt, die Inhalte von
77a SGB V werden praktisch handhabbar erläutert.
Inhaltsverzeichnis
§ 77a SGB V und der Einsatz von körperschaftlichen Mitgliedsbeiträgen (Art. 2 Abs. 1 GG). - Die gesellschaftsrechtliche Organisation der Dienstleistungsgesellschaft. - Die Aufgabenfelder gemäß § 77a Abs. 2 Nr. 1- 5 SGB V in der praktischen Umsetzung. - Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Beratung: Grundrechte privater Consultingunternehmen. - Die Regelungen zur Finanzierung der Dienstleistungsgesellschaft (§ 77a Abs. 3 SGB V). - Die Dienstleistungsgesellschaft unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle.