»Die Folter ist weder eine historische oder anthropologische Konstante noch ist sie an eine spezifische Konstellation von souveräner und biopolitischer Macht gebunden. Vielmehr muss nach konkreten politischen, sozialen und rechtlichen Mechanismen, Konstellationen und Räumen gefragt werden, durch die beziehungsweise in denen der Einsatz von Folter wahrscheinlicher wird. Und auf diese Fragen gibt es in der Forschung instruktive und differenzierte Antworten. « Frithjof Nungesser